Im Fokus stehen die Wahl der Rechtsform, die Anmeldung des Gewerbes. Hierbei müssen Sie beachten, ob es eine Kammerpflicht gibt oder ein Eintrag in Handelsregister vorgeschrieben beziehungsweise vorteilhaft ist. Ferner benötigen Sie eine Steuernummer beim Finanzamt. Eventuelle müssen Sie gewerbliche Schutzrechte beachten oder Lizenzen beantragen. Selbstrverständlich sind auch Verträge mit Gesellschaftern oder Mitarbeitern auszuarbeiten.
Ihre Experten im Gesellschaftsrecht bieten:
Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.
Wir begleiten Ihre Unternehmensgründung in Berlin und Umgebung juristisch
Gerade in der Gründungsphase brauchen Sie den umfassenden Rat eines kompetenten Rechtsanwalts, denn Sie müssen neben den Gesellschafts- und dem Geschäftsführervertrag auch diverse Miet-, Leasing- und Kaufverträge abschließen.
Wir setzen Ihre Interessen durch - In Berlin & bundesweit
Natürlich können Sie zu einem späteren Zeitpunkt die Entscheidung ändern, aber dies ist mit einem zusätzlichen Aufwand verbunden. Informieren Sie daher vor der Gründung über die möglichen Gesellschaftsformen und besprechen Sie die Kriterien der Wahl mit einem erfahrenen Anwalt.
Ihr Unternehmen braucht einen Geschäftsführer, der es nach außen vertritt. Welche Aufgaben er konkret übernehmen und wie die Haftungsfrage gelöst werden soll, ist Teil des Geschäftsführervertrags. Zusätzlich ist in der Regel auch ein Arbeitsvertrag erforderlich, der dem Arbeitsrecht unterliegt.
Sie sind sich mit Ihren Partnern einig und wissen, was Sie im Gesellschaftsvertrag vereinbaren wollen. Wir helfen Ihnen das Gewollte rechtssicher zu formulieren und beraten Sie über die juristischen Folgen des Gesellschaftsvertrags. Als erfahrene Anwälte im Wirtschaftsrecht wissen wir, dass sich immer viele Fragen ergeben, wenn es darum geht eine Vereinbarung schriftlich zu fixieren. Wir beraten Sie und Ihre Partner umfassend, damit Sie genau das vereinbaren, was Sie alle wünschen.
Sie müssen oft bereits Verträge abschließen, bevor die Gesellschaft gegründet wurde. In dem Fall haften Sie persönlich für die Folgen. Wir kümmern und daher sehr sorgfältig um deren Gestaltung und legen großen Wert darauf, dass die Verträge nach der Gründung des Unternehmen reibungslos auf dieses übergehen. Gerne schalten wir und in der Vertragsverhandlungen ein, damit sicher gestellt ist, dass in den Verträge mit den Partnern alles in Ihrem Sinne vereinbart wird.
Unter Umständen haben Sie oder der Geschäftsführer nicht das Recht ein Gewerbe auszuüben da es sich um eine erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt und der Meisterbrief fehlt.
Manchmal ist an einem Standort die Produktion bestimmter Güter nicht erlaubt, beispielsweise um das Grundwasser zu schützen.
Wir prüfen gerne, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt um Fördermittel zu bekommen. Auch achten wir darauf, dass Sie nicht durch eine Gründung zum falschen Zeitpunkt bestehende Ansprüche verlieren.
Dieser muss natürlich die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen ein Unternehmen leiten zu dürfen. Überlegen Sie in welcher Form es das Unternehmen vertreten darf. Wenn es auch Geschäftsanteile hält prügen wir, ob dies arbeitsrechtiche Auswirkungen hat.