Jetzt anrufen und beraten lassen!

030 856 13 77 20

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen zum Gesellschaftsrecht

Firmen durchlaufen von der Existenzgründung beginnend viele Phasen, für die meist unterschiedliche Rechtsformen sinnvoll sind. Wir beraten Sie ausführlich über diese Optionen und fertigen auch individuell auf Ihren Bedarf zugeschnittene Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerverträge.

Sie können sich auf unsere Fachkompetenz verlassen, auch bei komplizierten Fragen wie dem Haftungsrecht, bei einem anstehenden Wechsel in der Geschäftsführung und beim Eigentumsübertrag von Geschäftsanteilen. Wir sind natürlich auch im Falle von Erbangelegenheiten oder einer drohenden Insolvenz für Sie da.

Ihre Experten im Gesellschaftsrecht bieten:

  • Über 10 Jahre Erfahrung im Gesellschaftsrecht
  • Zeit für eine ausführliche Beratung mit Fokus auf einem praktischen Nutzen
  • Auf Wunsch ausführliche Analysen und schriftliche Zusammenfassung des Beratungsgesprächs
  • Hilfe beim Verfassen von Gesellschaft und Geschäftsführerverträgen
  • Lösungsansätze bei schwierigen Haftungsfragen und Problemen beim Ausscheiden eines Gesellschafters

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.

Unkompliziert Fragen zum Gesellschaftsrecht stellen

Verschaffen Sie uns einen Überblick über Ihre Probleme, damit wir alles für eine produktive Erstberatung vorbereiten können.

Geschäftsführung

Ein Wechsel steht bevor

Geschäftsführer sind meist Organ der Gesellschaft & Arbeitnehmer. Daher sind verschiedene rechtliche Aspekte zu beachten, wenn ein Geschäftsführer abgelöst wird.

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Eigentümer

Übertragen von Geschäftsanteilen

Ein Eigentümer möchte ausscheiden und seinen Geschäftsanteil verkaufen oder unentgeltlich übertragen. Welche Rechte hat er und welche die Miteigentümer?

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Insolvenz

Das Geld wird knapp

Gibt es eine Pflicht, eine Insolvenz anzumelden, wenn Überschuldung droht oder die liquiden Mittel nicht mehr reichen, um das Tagesgeschäft abzuwickeln?

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Ihre Experten für Gesellschaftsrecht

Unser Leistungsspektrum

Unternehmensgründung

Bei der Existenzgründung müssen Sie sehr viele Aspekte des Gesellschaftsrechts berücksichtigen. Wir helfen Ihnen beispielsweise bei der rechtssicheren Gestaltung von Gesellschafts- und Geschäftsführerverträgen.

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Geschäftsführer

Wir beraten Sie umfassend über die Rechte und Pflichten eines Geschäftsführers. Für Geschäftsführer ist unsere Beratung über eine private Haftung gegenüber den Gesellschaftern und Dritten wichtig.

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Gesellschaftverträge

Wir beraten Sie umfassend und berücksichtigen Ihre Wünsche zur Vertragsgestaltung. Gerne entwerfen wir für Sie rechtssichere Gesellschaftsverträge beziehungsweise prüfen Ihre Entwürfe auf Rechtssicherheit.

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Geschäftsführerverträge

Da Geschäftsführerverträge in der Regel arbeitsrechtlich und gesellschaftsrechtlich von Bedeutung sind, ist eine sorgfältige Formulierung besonders wichtig. Wir fertigen gerne rechstssichere Entwürfe für Sie.

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Durchgriffshaftung

Ihr Privatvermögen kann in Gefahr sein, wenn beispielsweise nicht erkennbar ist, in welchem Namen sie handeln. Gerne prüfen wir Ihre Rechtsgeschäfte, um zu verhindern, dass Sie mit Ihrem Privatvermögen haften.

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Wir setzen uns kompetent & durchsetzungsstark für Ihre Interessen ein

Beratung & Vertretung in Berlin & bundesweit

Das Gesellschaftsrecht ist stets von Bedeutung, wenn mehrere Personen die Absicht haben,zusammen unternehmerisch tätig zu werden oder eine Firma zu führen. Auch Selbständige die alleine geschäftlich tätig sind, können einen Gesellschaft gründen.

Die richtige Beratung von Anfang an ist sowohl bei Unternehmensgründungen von Bedeutung, als auch später bei Auseinandersetzungen mit anderen Gesellschaftern, Behörden oder bei Haftungsfragen. Daher kann jeder im Laufe seines Lebens mit diesem Rechtsgebiet in Berührung kommen.

Beratung bei der Gründung einer Gesellschaft

Die Frage, ob eine bestimmte Form erforderlich ist oder ein Notar bei der Gründung herangezogen werden muss, richtet sich nach der Art der Gesellschaft und auch nach dem verfolgten Zweck.Der Grundsatz ist aber, dass an sich die Gründung einer Gesellschaft nicht an eine Form gebunden ist, es sei denn , gesetzlich ist eine bestimmte Form vorgesehen, wie bei einer GmbH-Gründung.

Bei der Gründung einer GbR ist lediglich ein Gesellschaftsvertrag erforderlich.

§ 705 BGB lautet:

Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten.

In der Regel handelt es sich im einen schriftlichen Vertrag. Wenn Sie eine GmbH, UG oder AG gründen wollen ist die Mitwirkung eines Notars bei der Gründung erforderlich und und eine Eintragung in ein amtliches Register.

Betreuung einer bestehenden Firma

Die geschäftliche Entwicklung führt oft zur Ausweitung von Geschäftsfeldern. Manchmal sollen auch neue Gesellschafter aufgenommen werden oder es erscheint sinnvoll Tochterfirmen zu gründen. Aus diesem Grund ist die Begleitung durch einen erfahrenen Anwalt für Gesellschaftsrecht von Vorteil. Wer die Verträge laufend der aktuellen Entwicklungsstand anpasst, erlebt keine Überraschungen, wenn beispielsweise en Gesellschafter aus irgendwelchen unvorhersehbaren Gründen ausscheidet.

Wir als erfahrene Anwälte in Gesellschaftsrecht achten darauf, dass die Verträge rechtzeitig angepasst werden und sind gerne bereit Sie umfassend zu beraten.

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