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UG, die GmbH für Existenzgründer

Wir beraten als erfahrene Anwälte gerne Existenzgründer umfassend zur Gründung einer UG

Seit 2008 sieht das deutsche Recht die Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG (haftungsbeschränkt) vor. Diese ist eine Sonderform der herkömmlichen GmbH und besonders für Existenzgründer interessant, denn es ist keine Mindesteinlage erforderlich.

Ihre Experten im Gesellschaftsrecht bieten:

  • Über 10 Jahre Erfahrung im Gesellschaftsrecht
  • Zeit für eine ausführliche Beratung mit Fokus auf einem praktischen Nutzen
  • Auf Wunsch ausführliche Analysen und schriftliche Zusammenfassung des Beratungsgesprächs
  • Hilfe beim Verfassen von Gesellschaft und Geschäftsführerverträgen
  • Lösungsansätze bei schwierigen Haftungsfragen und Problemen beim Ausscheiden eines Gesellschafters

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.

Schnelle Beratung zur Gründung einer UG

Wir prüfen gerne Ihr Geschäftskonzept und helfen bei der Gründung und Eintragung Ihrer “Mini-GmbH”. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Kontaktformular, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Wir baten Sie gerne - In Berlin & bundesweit

Was bei der Gründung zu beachten ist

Für die Gründung reicht ein Gesellschafter der das Stammkapital von wenigstens einem Euro aufbringt und in voller Höhe einzahlt. Die Höhe des Stammkapitals sollte sich am Bedarf der Gesellschaft orientieren, denn je niedriger es ist, desto höher ist die Gefahr, bei Problemen direkt insolvent zu werden.

Eine Gesellschaftsvertrag ist nicht erforderlich, die Gründung kann mit einem Musterprotokoll erfolgen. Wir empfehlen aber, einen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen, da dieser die Möglichkeit bietet individuelle Vereinbarungen zu treffen. Natürlich helfen wir dabei den Vertrag zu formulieren.

Die wichtigsten Informationen zur UG