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Wahl der Gesellschaftsform

Wir beraten Sie, damit Sie die Gesellschaftsform finden, die zu Ihrem Unternehmen passt

Die Frage nach der Gesellschaftsform entscheidet sich an den unterschiedlichsten Kriterien. Die Anzahl der Gesellschafter, die Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung und die Haftung sind in der Regel ausschlaggebend für die Entscheidung. Auch eine mögliche Bilanzierungs- oder Publikationspflicht sind oft entscheidend.

Ihre Experten im Gesellschaftsrecht bieten:

  • Über 10 Jahre Erfahrung im Gesellschaftsrecht
  • Zeit für eine ausführliche Beratung mit Fokus auf einem praktischen Nutzen
  • Auf Wunsch ausführliche Analysen und schriftliche Zusammenfassung des Beratungsgesprächs
  • Hilfe beim Verfassen von Gesellschaft und Geschäftsführerverträgen
  • Lösungsansätze bei schwierigen Haftungsfragen und Problemen beim Ausscheiden eines Gesellschafters

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.

Wir sind in Berlin für Sie als kompetente Berater im Gesellschaftsrecht da

Gerne erörtern wir mit Ihnen, wie Sie die passende Gesellschaftsform finden. Rufen Sie uns an, um ein ausführliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.

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Die wichtigsten Informationen zum Thema Gesellschaftsform

Wichtige Kriterien bei er Wahl der Gesellschaftsform sind die Anzahl der Gründer, die Haftung und die Möglichkeit der Kapitalbeschaffung.

Zahl der Gründer

Einzelunternehmer können sich für eine GmbH, eine Unternehmergesellschaft (UG) oder die Gesellschaftsform eingetragener Kaufmann entscheiden. Auch eine einfache Gewerbeanmeldung ist möglich. Bei einer überschaubaren Anzahl von Gründern bieten sich die Personengesellschaften wie GbR, OHG, KG an oder die Kapitalgesellschaften GmbH, Limited beziehungsweise UG. Wenn viele Personen an der Gründung beteiligt sind, kommt eher eine GmbH oder AG infrage.

Faustregel: Je mehr Gründer umso genauer muss der Gesellschaftsvertrag geregelt werden.

Haftung und Kapitalbeschaffung

In der Praxis ist die Kapitalbeschaffung deutlich schwieriger bei einer Beschränkung der Haftung auf eine Stammeinlage als bei Gesellschaftsformen mit unbeschränkt haftenden Gesellschaftern. Oft geben Banken einer GmbH nur Kredit, wenn ein Gesellschafter bereit ist auch mit dem Privatvermögen zu haften. Je geringer die Stammeinlage, umso schwieriger gestaltet sich eine Kreditaufnahme. Bei der Gründung ist aber auch zu bedenken, dass eine hohe Stammeinlage zur Hälfte sofort zur Verfügung stehen muss und eine Verpflichtung besteht diese im vollen Umfang einzubringen.

Was bei der Wahl der Gesellschaftsform zu beachten ist