Die Frage nach der Gesellschaftsform entscheidet sich an den unterschiedlichsten Kriterien. Die Anzahl der Gesellschafter, die Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung und die Haftung sind in der Regel ausschlaggebend für die Entscheidung. Auch eine mögliche Bilanzierungs- oder Publikationspflicht sind oft entscheidend.
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Wichtige Kriterien bei er Wahl der Gesellschaftsform sind die Anzahl der Gründer, die Haftung und die Möglichkeit der Kapitalbeschaffung.
Einzelunternehmer können sich für eine GmbH, eine Unternehmergesellschaft (UG) oder die Gesellschaftsform eingetragener Kaufmann entscheiden. Auch eine einfache Gewerbeanmeldung ist möglich. Bei einer überschaubaren Anzahl von Gründern bieten sich die Personengesellschaften wie GbR, OHG, KG an oder die Kapitalgesellschaften GmbH, Limited beziehungsweise UG. Wenn viele Personen an der Gründung beteiligt sind, kommt eher eine GmbH oder AG infrage.
Faustregel: Je mehr Gründer umso genauer muss der Gesellschaftsvertrag geregelt werden.
In der Praxis ist die Kapitalbeschaffung deutlich schwieriger bei einer Beschränkung der Haftung auf eine Stammeinlage als bei Gesellschaftsformen mit unbeschränkt haftenden Gesellschaftern. Oft geben Banken einer GmbH nur Kredit, wenn ein Gesellschafter bereit ist auch mit dem Privatvermögen zu haften. Je geringer die Stammeinlage, umso schwieriger gestaltet sich eine Kreditaufnahme. Bei der Gründung ist aber auch zu bedenken, dass eine hohe Stammeinlage zur Hälfte sofort zur Verfügung stehen muss und eine Verpflichtung besteht diese im vollen Umfang einzubringen.
Der Aufwand und die Kosten für die Gründung einer Kapitalgesellschaft sind deutlich höher als bei Gründung einer GbR. Aber zu bedenken ist, dass gerade der Aufwand vor Fehlern schützt. Denn während bei der GbR auch mündliche Absprachen ausreichen, erfordert die Gründung einer GmbH einen notariellen Vertrag. Wir raten davon ab, einen größeren Aufwand bei der Gründung zu scheuen. Ein durch einen Rechtsanwalt ausgearbeiteter Gesellschaftsvertrag ist die beste Basis für eine gute geschäftliche Beziehung ohne Streitigkeiten. Auch mit Beratung und den sonstigen rechtlichen Formalitäten kostet die Gründung einer Kapitalgesellschaft in der Regel höchstens 1.000 Euro, meist sind die Kosten niedriger.
Zu diesen Themen sollten sich Gründer einige Gedanken machen.