Ihre Experten im Gesellschaftsrecht bieten:
Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.
Ich bespreche mit Ihnen die Möglichkeiten beim Firmenverkauf
Wenden Sie sich an mich, wenn Sie Ihre Firma verkaufe wollen. Ich erörtere mit Ihnen die verschiedenen Optionen und Konsequenzen.
Wir helfen Ihnen bei Entscheidungen zum Firmenverkauf
Das Gesellschaftsrecht genießt Vorrang gegenüber dem Erbrecht und dem Recht zum Verkauf. Daher müssen Sie bei Personengesellschaft manchmal zunächst Änderungen im Gesellschaftsvertrag vornehmen, bevor Sie Ihre Anteile an einem Unternehmen verkaufen. Oft ist in den Verträgen festgehalten, dass die Gesellschafter ein Mitspracherecht oder ein Vorkaufsrecht haben. Ich prüfe gerne den Gesellschaftsvertrag um zu klären, wie ein Verkauf Ihrer Geschäftsanteile möglich ist.
Ich rate einen Steuerberater beim Verkauf hinzuziehen, denn egal ob Share oder Asset Deal, alle Veräußerungsgewinne unterliegen der Einkommensteuer. Als Gewinn gilt Vereinfacht ausgedrückt der Betrag um den der Verkaufspreis den Wert des Betriebsvermögens übersteigt. Der Gewinn kann auf 5 Jahr verteilt werden. Wenn Sie Älter als 55 Jahre oder berufsunfähig sind, gibt es steuerliche Vergünstigungen.
Sie haben nach dem Verkauf in der Regel Barvermögen, das Sie nach Ihrem ermessen vererben können.
Personen, denen ein Pflichtteil zusteht, können immer gegenüber Erben Ansprüche darauf erheben.