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Gesellschaftsverträge

Wir verfassen und prüfen Gesellschaftsverträge mit unserem gesamten juristischen Fachwissen

Wer mit anderen eine Firma betreiben will, gründet eine Gesellschaft. Die Vereinbarungen über die Zusammenarbeit, legen die Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag fest. Die Formulierung ist nicht ganz einfach, denn es sind einige Vorschriften zu beachten. Außerdem sollte ein Anwalt prüfen, ob der Text tatsächlich das Gewollte ausdrückt.

Ihre Experten im Gesellschaftsrecht bieten:

  • Über 10 Jahre Erfahrung im Gesellschaftsrecht
  • Zeit für eine ausführliche Beratung mit Fokus auf einem praktischen Nutzen
  • Auf Wunsch ausführliche Analysen und schriftliche Zusammenfassung des Beratungsgesprächs
  • Hilfe beim Verfassen von Gesellschaft und Geschäftsführerverträgen
  • Lösungsansätze bei schwierigen Haftungsfragen und Problemen beim Ausscheiden eines Gesellschafters

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.

Wir beraten Sie in Berlin beim Verfassen von Gesellschaftsverträgen

Als erfahrene Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht beraten wir Sie bundesweit in allen Angelegenheiten rund um Gesellschaftsverträge

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Die wichtigsten Informationen zu Gesellschaftsverträgen

Für die Gründung einer Personengesellschaft reichen manchmal auch mündliche Absprachen. Dieses Vorgehen ist aber nicht ratsam, da nach einiger Zeit die Erinnerung verblasst. Wer eine Kapitalgesellschaft gründen möchte, braucht einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag, den ein Notar bestätigt. Eine vereinfachte Gründung über ein Musterprotokoll ist nach § 2 GmbHG unter bestimmten Bedingungen möglich.

Hinweise zum Musterprotokoll

Diese Bedingungen müssen sein:

  • Die Gründung betrifft eine GmbH oder UG.
  • Es gibt höchstens drei Gesellschafter.
  • Die Firma vertritt ein Geschäftsführer.
  • Das Musterprotokoll wird in unveränderter Form verwendet.

Das Musterprotokoll hat den Vorteil, dass kein aufwendiger Gesellschaftsvertrag ausgearbeitet werden muss, dafür sind aber keine individuellen Vereinbarungen möglich. Es ist beispielsweise ungeeignet, für die Gründung einer gemeinnützigen Gesellschaft.

Hinweise zum Gesellschaftsvertrag

En individueller Vertrag hat Vor- und Nachteile:

  • Sie können Rechte und Pflichten frei vereinbaren.
  • Es gibt keine Vorschriften über die Gewinnausschüttung.
  • Mehrere Geschäftsführer können die Gesellschaft gemeinsam oder einzeln vertreten.
  • Es besteht die Pflicht einen Notar einzuschalten.

Spätestens, wenn ein Kapitalgeber, der Sonderrechte wünscht, in die Gesellschaft eintritt, ist ein individuell ausgearbeiteter Gesellschaftsvertrag erforderlich.

Was beim Gesellschaftsvertrag zu beachten ist